Immobilienrecht
und Wohnungsrecht
Umfassende Abwicklung von Immobilientransaktionen einschließlich anwaltlicher Treuhandverwahrung.
Rechtsberatung für Wohnungsgenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften.
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Umfassende Abwicklung von Immobilientransaktionen einschließlich anwaltlicher Treuhandverwahrung.
Rechtsberatung für Wohnungsgenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Rechtsberatung für Bauträger, Bauunternehmen und deren Kunden.
Vertragsgestaltung, Lösung handelsrechtlicher Angelegenheiten und Streitigkeiten.
Gründung von Handelsgesellschaften, Fusionen und Übernahmen, Konzernrecht.
Strafverteidigung und Geltendmachung der Rechte von Geschädigten gegenüber Straftätern und Versicherungen.
Jiří Konečný schloss 2005 sein Studium an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag ab. Im Rahmen des Programms Erasmus/Socrates studierte er außerdem Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Aarhus Universitet in Dänemark (2004–2005) sowie Wirtschaftswissenschaften an der Fakultät für internationale Beziehungen der Wirtschaftsuniversität Prag (1999–2002) und an der Aarhus School of Business (2004–2005). Während des Studiums spezialisierte er sich vor allem auf das Wettbewerbsrecht (Kartellabsprachen).
Als Rechtsanwalt hat er Erfahrung in der Vertretung sowohl großer Mandanten, darunter staatlicher Institutionen, Gemeinden und multinationaler Unternehmen, als auch mittlerer und kleiner Unternehmen sowie natürlicher Personen gesammelt.
In seiner Praxis befasst er sich vor allem mit dem Immobilienrecht, einschließlich Bauvorhaben, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie mit dem Handelsrecht. Im Rahmen unserer allgemeinen Praxis beraten und vertreten wir Mandanten jedoch auch in zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Anwaltshonorar vereinbaren wir in der Regel vertraglich, üblicherweise auf Grundlage eines Stundensatzes und eines im Voraus vereinbarten und nachträglich abgerechneten Umfangs der Rechtsdienstleistungen. In Ausnahmefällen kann ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart werden, und zwar als Prozentsatz des zugunsten des Mandanten erzielten Betrags. Kommt keine Honorarvereinbarung zustande, richtet sich das Honorar nach der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. (Anwaltstarif).
Unsere Leistungen rechnen wir in der Regel nachträglich ab, und zwar anhand einer abgestimmten Aufstellung der erbrachten Tätigkeiten.
Jiří Konečný ist umsatzsteuerpflichtig, das Honorar wird daher zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.